Firmengruppe Heintges - HEINTGES & KOLLEGEN - INGENIEURBÜRO FÜR KRAFTFAHRZEUGTECHNIK
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UNFALL - WAS TUN?
 
 
Verhalten nach dem Unfall
 
 
 
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Notieren Sie ...

- Name und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters,

- das amtliche Kennzeichen und Adressen von Zeugen, wenn der Schädiger Ihnen nicht die schriftliche Erklärung abgibt, dass er das Fahrzeug (z. B.
beim Einbiegen in die Vorfahrtstraße) beschädigt hat.

Bei größeren Schäden sollte man die Polizei einschalten und Name und Dienststelle des (den Unfall aufnehmenden) Polizeibeamten notieren.
 
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Fotografieren Sie ...

nach Möglichkeit den Unfallort und -schaden.
 
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Bringen Sie ...

Ihren Wagen in eine Werkstatt Ihres Vertrauens.
 
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Beauftragen Sie ...

einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrsch-ender Rechtsprechung zum Schaden und können daher bei der Haftpflicht-versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Gebühr eines Rechtsanwaltes.
 
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Bedenken Sie ...

es gehört zu Ihren Beweisobliegenheiten, Ihrem Unfallgegner den Ihnen ent-standenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter Ihres Unfallgegners abnehmen. Es geht um Ihren Scha-den, der Ihnen entstanden ist.
 
Es gilt der Grundsatz:
Sie sollen so gestellt werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
 
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Beachten Sie bitte ...

Nehmen Sie einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen!
Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auch unter dem Glieder-ungspunkt "Qualifikation".
 

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